Der betriebliche Gewässerschutz dient dazu, Oberflächen- und Grundwasser vor Verunreinigungen durch industrielle und gewerbliche Prozesse zu schützen. Ziel ist es, Umweltbelastungen zu vermeiden, gesetzliche Anforderungen einzuhalten und die Ressource Wasser langfristig verantwortungsvoll zu nutzen.
Rechtsgrundlage für den betrieblichen Gewässerschutz sind insbesondere das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) sowie die Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV). Ergänzend gelten die Vorgaben der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie sowie Regelungen aus dem Bundes-Immissionsschutzrecht. Sie definieren, wie wassergefährdende Stoffe zu handhaben sind, welche Anforderungen an Anlagen gestellt werden und unter welchen Voraussetzungen ein Gewässerschutzbeauftragter zu bestellen ist.
Unternehmen, die entsprechende Anlagen betreiben oder wassergefährdende Stoffe einsetzen, müssen sicherstellen, dass Leckagen und Verunreinigungen vermieden werden, Mitarbeitende regelmäßig unterwiesen sind und die erforderliche Dokumentation gegenüber Behörden lückenlos erfolgt.
Ein wirksamer Gewässerschutz setzt Fachwissen und eine konsequente Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben voraus. Als externe Gewässerschutzbeauftragte unterstützen wir Sie dabei, die Anforderungen zuverlässig zu erfüllen, Risiken zu reduzieren und einen rechtssicheren, nachhaltigen Umgang mit Wasser im Unternehmen sicherzustellen.
Der Gewässerschutzbeauftragte übernimmt eine zentrale Funktion in Unternehmen, die wassergefährdende Stoffe einsetzen, entsprechende Anlagen betreiben oder Abwasser in Gewässer einleiten. Er stellt im Auftrag der Unternehmensleitung sicher, dass alle relevanten Prozesse den gesetzlichen Vorgaben entsprechen und ein verantwortungsvoller Umgang mit der Ressource Wasser gewährleistet ist.
Kernaufgabe ist die Bewertung und Überwachung der wasserrelevanten Abläufe im Betrieb. Auf dieser Basis entwickelt der Gewässerschutzbeauftragte geeignete Maßnahmen, um Umweltrisiken zu minimieren, Anlagen sicher zu betreiben und den Schutz von Oberflächen- und Grundwasser dauerhaft sicherzustellen.
Als fachliche Schnittstelle arbeitet er eng mit der Unternehmensleitung, den beteiligten Fachbereichen und den zuständigen Behörden zusammen. So unterstützt er fundierte Entscheidungen, sorgt für Transparenz im betrieblichen Gewässerschutz und trägt zur rechtssicheren Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen bei.
Unternehmen, die mit wassergefährdenden Stoffen arbeiten oder Abwasser einleiten, müssen sicherstellen, dass Gewässer vor Verunreinigungen geschützt werden. Der Gewässerschutzbeauftragte unterstützt dabei, die gesetzlichen Vorgaben einzuhalten und Risiken im Betrieb zu reduzieren.
Grundlage ist § 65 WHG; in bestimmten Fällen ist die Bestellung verpflichtend oder kann von der Behörde angeordnet werden.
Aufgaben im Überblick
Ihr Nutzen
Unternehmen müssen sicherstellen, dass der Umgang mit wassergefährdenden Stoffen sowie die Einleitung von Abwasser den gesetzlichen Vorgaben entspricht. Der Gewässerschutzbeauftragte überwacht diese Prozesse, dokumentiert Auffälligkeiten und informiert die Unternehmensleitung über notwendigen Handlungsbedarf.
Grundlage ist § 64 WHG in Verbindung mit der AwSV; die zuständige Behörde kann die Bestellung je nach Art und Umfang der Anlagen verlangen.
Pflichten im Überblick
Ihr Mehrwert
Externer Gewässerschutzbeauftragter
Überwachung und Compliance
Unterweisungen für Ihre Mitarbeitenden